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Ein herzliches " Grüß Gott "
auf der Internetpräsenz
der
Evangelikal-Episkopalen Kirchengemeinde
Sankt Paulus, Gmunden
SONNTAGS-
GOTTESDIENST
im OASE - Begegnungszentrum
Am Graben 6
(neben TUI-Reisecenter/
gegenüber Fleischhauerei Lampl)
GMUNDEN
Christus ist auferstanden -
Er ist wahrhaftig auferstanden!
Sonntag, 8. April 2012
Hochfest der Auferstehung
unseres Herrn und Erlösers
Jesus Christus
OSTERGOTTESDIENST
18.30 Uhr, OASE-Zentrum
An den Kartagen feiern wir keine
eigenen Gottesdienste.
Sie sind herzlich eingeladen,
diese in einer
anderen Kirchengemeinde
in GMUNDEN mitzufeiern!!
Bericht von der Bischofsweihe
von Anthony Joseph Palmer
im Beisein einer röm.-kath. Delegation
und mit Grußbotschaften eines Kardinals
und zweier röm.-kath. Bischöfe!
Unsere Gottesdienstordnung
Gottesdienste anderer
christlicher Kirchen und Gemeinschaften
in Gmunden
Wir möchten SIE einladen, sich auf unseren Seiten über unsere Kirchengemeinde in Gmunden, sowie über unsere weltweite Kirchengemeinschaft zu informieren.
Falls Sie weitere Fragen haben sollten,
können Sie diese gerne an unseren Pastor,
Pater Christoph Blohberger + richten!
Wir sind eine bibeltreue Kirchengemeinde,
die von Rom unabhängig ist und zur weltweiten
"Communion of Evangelical Episcopal Churches" (CEEC),
der "Gemeinschaft Evangelikal-Episkopaler Kirchengemeinden" gehört.
Da wir versuchen, die 3 großen Ströme des Christentums zu verbinden,
sind wir eine sogenannte Konvergenzkirche!
(Dazu mehr unter Konvergenz)
Liturgisch - Biblisch - Charismatisch
(In unserem Logo wird dies durch Eucharistie,
Hl. Geist und Gottes Wort dargestellt)
Unsere Diakone, Priester und Bischöfe
stehen in Apostolischer Sukzession!
Unsere rechtliche Grundlage in Österreich ist ein Verein.
Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage,
ist es in Österreich nur dann möglich,
sich als "eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft"
oder "anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft"
zu konstituieren, wenn man eine bestimmte,
relativ hohe Mitgliederzahl aufweisen kann.
Verfassungsexperte Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer
hat in einem Gutachten darauf hingewiesen,
dass diese Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist.
Ende Juli 2008 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest,
dass das österreichische Religionsrecht
gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt!